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   BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89   

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BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89 (https://dejure.org/1990,6032)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1990 - 2 AZR 104/89 (https://dejure.org/1990,6032)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1990 - 2 AZR 104/89 (https://dejure.org/1990,6032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung - Verringerung der Arbeitszeit - Ausgleichszeitraum für geleistete Mehrarbeit - Kündigung auf Grund dringender betrieblicher Erfordernisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59

    Änderungskündigung - Lohnkürzung - Ablauf der Kündigungsfrist - Fortsetzung der

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89
    Nimmt der Arbeitnehmer - wie im vorliegenden Fall - das Änderungsangebot rechtzeitig unter Vorbehalt an, so hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Wirksamkeit der Änderungskündigung von der sozialen Rechtfertigung der angebotenen Vertragsänderung ab (BAGE 10, 288, 294 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung mit insoweit zust. Anm. von A. Hueck; BAGE 25, 213, 219 [BAG 07.06.1973 - 2 AZR 450/72] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung; BAGE 38, 348, 352 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 85 f.; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 31; Fenn, SAE 1975, 104, 106).

    Aus der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG auf § 1 Abs. 2 und 3 KSchG ergibt sich, daß für die Vertragsänderung ein Grund in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder ein dringendes betriebliches Erfordernis vorliegen muß (BAGE 10, 288, 292 = AP, a.a.O.; Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 2 Rz 22; Herschel/Löwisch, a.a.O., § 2 Rz 32 f.).

    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAGE 10, 288, 292 ff.; BAGE 47, 80, 88, jeweils AP, a.a.O.; Urteil vom 3. November 1977, a.a.O.; Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - n. v., zu II 2 der Gründe; Brill, AuR 1986, 236, 238; ähnlich: KR-Rost. a.a.O., § 2 KSchG Rz 98 a).

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89
    Aus der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG auf § 1 Abs. 2 und 3 KSchG ergibt sich, daß für die Vertragsänderung ein Grund in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder ein dringendes betriebliches Erfordernis vorliegen muß (BAGE 10, 288, 292 = AP, a.a.O.; Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 2 Rz 22; Herschel/Löwisch, a.a.O., § 2 Rz 32 f.).

    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAGE 10, 288, 292 ff.; BAGE 47, 80, 88, jeweils AP, a.a.O.; Urteil vom 3. November 1977, a.a.O.; Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - n. v., zu II 2 der Gründe; Brill, AuR 1986, 236, 238; ähnlich: KR-Rost. a.a.O., § 2 KSchG Rz 98 a).

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89
    Nach § 1 Abs. 2 KSchG können sich dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung sowohl aus außerbetrieblichen (z.B. Auftragsmangel) als auch aus innerbetrieblichen Gründen (Durchführung einer Unternehmerentscheidung) ergeben (BAGE 31, 157, 161 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; PAGE 55, 262, 265 f. = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Hillebrecht, ZIP 1985, 257, 258).

    Sollte dem Arbeitsvertrag die Vorstellung der Parteien zugrundegelegen haben, die Klägerin leiste die volle Sollstundenzahl, werde also nicht übertariflich bezahlt, so würde die Festlegung einer von dieser Sollstundenzahl abweichende "Arbeitsmengenstundenzahl" durch eine Unternehmerentscheidung voraussetzen, daß der Arbeitsvertragsinhalt hinsichtlich der genau zu erbringenden Leistung so festgelegt wird, daß sich hieraus notwendig eine von der Sollstundenzahl abweichende Arbeitsmengenstundenzahl ergeben würde (vgl. BAGE 31, 158, 161 [BAG 07.12.1978 - 2 AZR 155/77] = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89
    Nach § 1 Abs. 2 KSchG können sich dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung sowohl aus außerbetrieblichen (z.B. Auftragsmangel) als auch aus innerbetrieblichen Gründen (Durchführung einer Unternehmerentscheidung) ergeben (BAGE 31, 157, 161 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; PAGE 55, 262, 265 f. = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Hillebrecht, ZIP 1985, 257, 258).

    Sollte dem Arbeitsvertrag die Vorstellung der Parteien zugrundegelegen haben, die Klägerin leiste die volle Sollstundenzahl, werde also nicht übertariflich bezahlt, so würde die Festlegung einer von dieser Sollstundenzahl abweichende "Arbeitsmengenstundenzahl" durch eine Unternehmerentscheidung voraussetzen, daß der Arbeitsvertragsinhalt hinsichtlich der genau zu erbringenden Leistung so festgelegt wird, daß sich hieraus notwendig eine von der Sollstundenzahl abweichende Arbeitsmengenstundenzahl ergeben würde (vgl. BAGE 31, 158, 161 [BAG 07.12.1978 - 2 AZR 155/77] = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89
    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAGE 10, 288, 292 ff.; BAGE 47, 80, 88, jeweils AP, a.a.O.; Urteil vom 3. November 1977, a.a.O.; Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - n. v., zu II 2 der Gründe; Brill, AuR 1986, 236, 238; ähnlich: KR-Rost. a.a.O., § 2 KSchG Rz 98 a).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Kündigung selbst keine von den Gerichten hinzunehmende Unternehmerentscheidung (vgl. Senatsurteile vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969; vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969), ebenso ist im Falle der Änderungskündigung zum Zwecke der Lohnsenkung allein der Entschluß des Arbeitgebers, die Lohnkosten zu senken, keine solche Unternehmerentscheidung (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1986 a.a.O. und vom 4. Dezember 1986 - 2 AZR 23/86 - n. v.), da ansonsten die arbeitgeberseitige Regelung der Vergütung im Ergebnis nicht überprüfbar wäre.

  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89
    Aus der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG auf § 1 Abs. 2 und 3 KSchG ergibt sich, daß für die Vertragsänderung ein Grund in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder ein dringendes betriebliches Erfordernis vorliegen muß (BAGE 10, 288, 292 = AP, a.a.O.; Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 2 Rz 22; Herschel/Löwisch, a.a.O., § 2 Rz 32 f.).

    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAGE 10, 288, 292 ff.; BAGE 47, 80, 88, jeweils AP, a.a.O.; Urteil vom 3. November 1977, a.a.O.; Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - n. v., zu II 2 der Gründe; Brill, AuR 1986, 236, 238; ähnlich: KR-Rost. a.a.O., § 2 KSchG Rz 98 a).

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Kündigung selbst keine von den Gerichten hinzunehmende Unternehmerentscheidung (vgl. Senatsurteile vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969; vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969), ebenso ist im Falle der Änderungskündigung zum Zwecke der Lohnsenkung allein der Entschluß des Arbeitgebers, die Lohnkosten zu senken, keine solche Unternehmerentscheidung (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1986 a.a.O. und vom 4. Dezember 1986 - 2 AZR 23/86 - n. v.), da ansonsten die arbeitgeberseitige Regelung der Vergütung im Ergebnis nicht überprüfbar wäre.
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89
    Nimmt der Arbeitnehmer - wie im vorliegenden Fall - das Änderungsangebot rechtzeitig unter Vorbehalt an, so hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Wirksamkeit der Änderungskündigung von der sozialen Rechtfertigung der angebotenen Vertragsänderung ab (BAGE 10, 288, 294 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung mit insoweit zust. Anm. von A. Hueck; BAGE 25, 213, 219 [BAG 07.06.1973 - 2 AZR 450/72] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung; BAGE 38, 348, 352 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 85 f.; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 31; Fenn, SAE 1975, 104, 106).
  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89
    Daher lag insoweit keine Änderungskündigung vor, da sich an den Arbeitsbedingungen insoweit nichts geändert hat (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1975 - 4 AZR 41/75 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT; LAG Hamm Urteil vom 25. Juli 1986 - 16 Sa 2025/85 - LAGE § 2 KSchG Nr. 4).
  • BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89
    Nimmt der Arbeitnehmer - wie im vorliegenden Fall - das Änderungsangebot rechtzeitig unter Vorbehalt an, so hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Wirksamkeit der Änderungskündigung von der sozialen Rechtfertigung der angebotenen Vertragsänderung ab (BAGE 10, 288, 294 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung mit insoweit zust. Anm. von A. Hueck; BAGE 25, 213, 219 [BAG 07.06.1973 - 2 AZR 450/72] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung; BAGE 38, 348, 352 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 85 f.; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 31; Fenn, SAE 1975, 104, 106).
  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

  • BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74

    Arbeitsverhältnis: Rationalisierungskündigung

  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 68/87
  • BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Arbeitsvertrag - Irrtümlich Einstufung -

  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86

    Änderungskündigung zwecks Lohnkürzung

  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 23/86

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Prüfung des tatsächlichen

  • BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 293/86

    Nichtüberschreitung des jährlichen Mittels von 40 Wochenarbeitsstunden als

  • LAG Hamm, 25.07.1986 - 16 Sa 2025/85

    Änderungskündigung bezüglich der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 615/92

    Änderungskündigung zur Kürzung der Vergütung

    Vorliegend kann zugunsten der Beklagten unterstellt werden, daß durch die Verfügung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 17. November 1988 nicht nur grundsätzlich die Kürzung der Zeitzuschläge angeordnet, sondern darüber hinaus zugleich die Kürzung der Zeitzuschläge für die sachliche und persönliche Verteilzeit sowie die Erholungszeit um je 1 % bestimmt und damit insoweit eine organisatorische Unternehmerentscheidung getroffen worden ist, weil auch die Kürzung der bisherigen vollen Sollstundenzahl auf eine geringere "Arbeitsmengenzahl" ohne Verringerung der Arbeitsmenge eine Unternehmerentscheidung sein kann (BAG Urteil vom 22. März 1990 - 2 AZR 104/89 - RzK-Etzel, I 7 a Nr. 19).
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